Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Wie kommt es im Falle eines Liquiditätsverlustes genau zu einer Zwangsversteigerung?

Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, welcher Art auch immer diese sein mögen, so spricht man davon, dass er seine Liquidität verloren hat. Er ist also nicht mehr im Besitz ausreichender Geldmittel um Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Besitz finanzieller Mittel wird als Liquidität bezeichnet, gehen diese verloren oder ist diese nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden, liegt ein sogenannter Liquiditätsverlust vor. Dieser Liquiditätsverlust ist in den meisten Fällen ausschlaggebend für das Einleiten eines Zwangsversteigerungsverfahrens.

Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung

Der Liquiditätsverlust äußert sich in der Regel dadurch, dass der Schuldner seine Rate nicht mehr zahlen kann. Ob es sich hierbei um einen Finanzierungskredit zum Kauf oder zum Bau eines Hauses oder einer anderen Immobilie handelt, ist in diesem Zusammenhang nebensächlich. Auf das Nichtzahlen der Rate folgt vom Gläubiger eine Mahnung, daraufhin eine zweite Mahnung mit Fristsetzung. Mit der dritten Mahnung geht dann meist schon die Androhung einher, die Angelegenheit an einen entsprechenden Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro abzugeben. Banken haben ihre eigene Mahnabteilung. Bis es nun soweit kommt, ist jedoch in den meisten Fällen die nächste Rate schon fällig, die ebenfalls nicht gezahlt werden kann. Bleiben alle Mahnungen und Androhungen des Gläubigers erfolglos, so wird dieser einen Mahnbescheid beantragen, was beim zuständigen Amtsgericht der Fall ist.

Da sich das zuständige Amtsgericht in diesem Fall rein auf die Aussagen des Gläubigers verlässt und die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht prüft, hat der Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Reagiert der Schuldner auch an dieser Stelle noch nicht, so wird aus dem vorliegenden Mahnbescheid heraus ein sogenannter Vollstreckungsbescheid erlassen. Im Zuge dessen trifft der Schuldner dann meist auf den zuständigen, vom jeweiligen Amtsgericht berufenen Gerichtsvollzieher, der dann beim Schuldner versucht, die offene Forderung beizutreiben, indem er nach pfändbaren Gegenständen Ausschau hält. Im Zuge dessen hat der Schuldner auch hier noch die Möglichkeit, sich mit dem Gerichtsvollzieher auf eine Ratenzahlung zu einigen.

Wenn nun jedoch auch dieser Versuch des Gerichtsvollziehers fruchtlos verläuft, dann erfolgt von Seiten des Gerichtsvollziehers eine entsprechende Rückmeldung an den Gläubiger, welcher nun die Abnahme der Vermögensauskunft oder aber alternativ die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragen kann. Diese wird dann vom Gerichtsvollzieher abgenommen und der Schuldner erhält eine entsprechende Eintragung in die Schufa. Somit ist eine der Folgen der Zwangsversteigerung auch ein Verlust der Kreditwürdigkeit.
An die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung schließt dann von Seiten des Gläubigers meist der Antrag auf die Zwangsversteigerung beim jeweils zuständigen Amtsgericht an. Über diesen vom Gericht erlassenen Bescheid werden alle Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens schriftlich vom Gericht benachrichtigt.

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