Was kommt nach der Zwangsversteigerung

Eine wichtige Frage für alle Betroffene ist immer auch die Frage nach dem „Was kommt danach?“. Viele fragen sich, wie ihr Leben wohl weitergehen wird und was nach dem Verlust der Immobilie auf sie zukommen wird.
Eine wichtige Frage für alle Betroffene ist immer auch die Frage nach dem „Was kommt danach?“. Viele fragen sich, wie ihr Leben wohl weitergehen wird und was nach dem Verlust der Immobilie auf sie zukommen wird. Hier gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage. Vielmehr hängt die Antwort auch mit der Tatsache zusammen, wie genau die Versteigerung ausgeht. Welche Möglichkeiten Betroffene haben, hängt auch immer ein bisschen davon ab, um was für ein Objekt es sich handelt. Nicht immer ersteigert eine Interessent*in ein Objekt in einem Zwangsversteigerungsverfahren, weil sie dieses selber nutzen möchte. Wenn das jeweilige Objekt von der Bieter*in beispielsweise als Kapitalanlage gesehen wird, dann besteht für die Betroffenen immer auch die Möglichkeit, sich mit der neuen Eigentümer*in über einen Mietvertrag zu einigen. Ob dies jedoch auch Sicht der Betroffenen die beste und sinnvollste Möglichkeit ist, ist zwar fraglich, muss jedoch in jedem Fall von jedem selbst entschieden werden.
In den meisten Fällen werden die Käufer*in die Immobilie jedoch selbst nutzen wollen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie innerhalb einer von der Käufer*in gesetzten Frist das Objekt räumen müssen. Hierbei muss natürlich immer auch darauf geachtet werden, dass der Zustand der Immobilie erhalten bleibt, dieser darf in keinem Fall nachteilig verändert werden. Für die betroffene Schuldner*in zeichnet sich jedoch oft schon vor dem finalen Versteigerungstermin ab, ob es eine Möglichkeit gibt, die eigene Immobilie zu retten oder nicht. Wenn sich keine Lösung abzeichnet, so ist die Schuldner*in gut beraten, sich bereits frühzeitig mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, dass sie ihre Immobilie verliert und sich nach einer Wohnung umzuschauen. In jedem Fall muss die Käufer*in jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, so bleiben der Schuldner*in in den meisten Fällen zwischen drei und sechs Monaten um die Immobilie zu räumen und zu übergeben.
Leider ist es oft auch so, dass aus dem Gewinn der Zwangsversteigerung noch nicht alle Gläubiger*innen befriedigt werden konnten, so bleiben die noch offenen Forderungen bestehen und müssen von der Schuldner*in nach und nach getilgt werden. In einigen Fällen folgt einer Zwangsversteigerung dann auch noch ein Insolvenzverfahren, wenn dies nicht bereits mit der Zwangsversteigerung eingeleitet wurde. Dies hängt jedoch in entscheidendem Maße auch von der Höhe der Schulden ab und davon, wie glaubhaft die Schuldner*in einen Tilgungsplan darlegen kann. Grundsätzlich müssen Betroffene jedoch auch davon ausgehen, nicht schuldenfrei aus einer Zwangsversteigerung herauszukommen. Hier sei jedem geraten, sich wirklich unter Umständen Hilfe zu suchen, so bereits im Vorfeld durch die kompetenten Mitarbeiter der Prof. Dr. Sallmon GmbH, die hier jeder Kund*in wirklich gerne weiterhilft.

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