Was ist eine Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung ist für Betroffene immer ein einschneidendes Ereignis, welches aus Mangel an nötigem Wissen nicht immer einen positiven Ausgang für die Betroffenen hat.

Erklärung und Definition

Eine Zwangsversteigerung ist für Betroffene immer ein einschneidendes Ereignis, welches aus Mangel an nötigem Wissen nicht immer einen positiven Ausgang für die Betroffenen hat. Oftmals ließe sich schon mit einem rechtzeitigen Einschreiten eine Zwangsversteigerung, an deren Ende meist der Verlust der eigenen Immobilie steht, vermeiden. Eine Zwangsversteigerung ist mit allen ihren Abläufen und Fristen gesetzlich geregelt. Zum besseren Verständnis finden Sie nun hier auf den Seiten der Prof. Dr. Sallmon GmbH eine genaue Erläuterung zu diesem Thema.

Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Art des Vollstreckungsverfahrens. Diese ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung eindeutig geregelt, sodass jede Zwangsversteigerung engen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Aus gesetzlicher Sicht versteht man unter einer Zwangsversteigerung die mit staatlichen Mitteln gelenkte Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Gläubiger an den Schuldner stellt. Hier können unter Umständen auch mehrere Gläubiger beteiligt sein. Im Zuge einer Zwangsversteigerung wird dem Gläubiger somit die Möglichkeit geboten, seine quasi offenen Forderungen zu bedienen, indem er eine Vollstreckung im Bereich der unbeweglichen Vermögens des Schuldners vornimmt. Dieses unbewegliche Vermögen umfasst neben Grundstücken auch deren Aufbauten, also ganze Gebäude oder Gebäudekomplexe, ganze Immobilien, also auch Eigentumswohnungen. Von einer Zwangsversteigerung können auch eigentumsgleiche Rechte, wie beispielsweise das Erbbaurecht betroffen sein. Die Möglichkeiten der Zwangsversteigerung beziehen sich auch als besondere Form auch auf die sogenannte Teilungsversteigerung, welche die Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft zur Folge und auch zum Ziel hat.

Zuständig für eine Zwangsversteigerung und das gesamte Verfahren ist das zuständige Vollstreckungsgericht. Als dieses fungiert in den meisten Fällen das jeweilige Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die zu versteigernde Immobilie beziehungsweise das Grundstück liegt. Dieses prüft den Antrag und wird dann die Zwangsversteigerung erlassen. Hier ist der jeweilige Rechtspfleger im weiteren Verlauf dann der Ansprechpartner für die meisten Anliegen, die im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung stehen.
Grundsätzlich muss dem Erlass einer Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht zunächst einmal ein Antrag vorausgehen. Diesen Antrag kann nur durch den beitreibenden Gläubiger gestellt werden (hier ist auch eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Gläubiger möglich). Der Gläubiger muss hier meist seine Ansprüche durch entsprechende Einträge im Grundbuch nachweisen können, was oft dann der Fall ist, wenn beispielsweise den Verpflichtungen aus der Baufinanzierung oder einem Ratenkredit, welcher durch die Immobilie abgesichert wurde, nicht mehr nachgekommen werden kann. In diesem Fall wird dann von einem sogenannten dinglichen Gläubiger gesprochen, während in anderen Fällen von einem privaten Gläubiger die Rede ist. Dies bezieht sich beispielsweise auf Privatschulden bei einem Unternehmen oder dergleichen.

Diese Gläubiger haben keinen entsprechenden Rang im Grundbuch, sind aber dennoch berechtigt, einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim Gericht zu stellen. Dem Antrag auf Zwangsversteigerung muss jedoch in jedem Fall ein sogenannter Vollstreckungstitel vorausgehen, dieser wiederum resultiert aus einem Mahnbescheid. Erlässt nun auf Antrag des Gläubigers das Gericht einen Beschluss über die Eröffnung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, so wird dieser sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner zugestellt. Diese beiden Parteien sind in erster Linie Beteiligte am Verfahren. Daneben werden jedoch auch Personen zu den Verfahrensbeteiligten gerechnet, die ein Interesse an dem Verfahren haben, welches sich aus den jeweiligen Grundbucheinträgen ableiten lässt das wären beispielsweise Wohnrechte oder Erbbaurechte wie auch Miteigentümer. Hier können dann auch andere Gläubiger, die nicht an der Antragsstellung beteiligt waren, ihre Ansprüche anmelden.

Grundlegend ist alles, was sich rund um eine Zwangsversteigerung dreht, im entsprechenden Gesetz verankert. Natürlich ist eine derartige Anordnung für den Betroffenen Schuldner zunächst einmal ein Schock und gleicht einem Schlag ins Gesicht. Nun ist von Seiten des Schuldners schnelles Handeln erforderlich, wenn er seine Immobilie vor der nun drohenden Zwangsversteigerung retten möchte. Auch hier gibt die Prof. Dr. Sallmon GmbH gerne noch weiterführende Auskunft und bietet den Kunden weitreichende Hilfestellungen an.

Auf den folgenden Seiten wird die Dr. Sallmon GmbH noch detaillierter auf die einzelnen Thematiken zur Zwangsversteigerung eingehen und dem Kunden auch Mittel und Wege aufzeigen, die diesem zur Verfügung stehen, um die Zwangsversteigerung doch noch abwenden zu können. Natürlich ersetzt dies alles keine umfassende Beratung durch die kompetenten Mitarbeiter der Prof. Dr. Sallmon GmbH, welche auf derartige Prozesse spezialisiert sind.

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