Vorteile einer Umschuldung des Hauskredites

Sie möchten Ihren Immobilienkredit umschulden? Sie ärgern sich als Kreditnehmer*in über teure Zinsen oder eine möglicherweise falsche Finanzierung Ihrer Bank? Bei uns erfahren Sie, wann und warum sich eine Umschuldung Ihres Haus- bzw. Wohnungskredits lohnen kann und was es dabei zu berücksichtigen gilt, z. B. eine zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitigem Ausstieg aus Ihrem Kreditvertrag. Mit der Optimierung Ihrer monatlichen Kreditraten durch eine Zusammenfassung und einer längeren Laufzeit ist Ihr finanzieller Spielraum bei einem Ratenkredit höher und Sie können Ihren Zahlungen weiter nachkommen.

Wann lohnt sich eine Umschuldung bei einem Hauskredit?

Das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Eine Umschuldung bei einem Ratenkredit lohnt sich immer, wenn Sie sich dadurch Luft verschaffen und weiterhin einen Kredit bedienen können.

Teure Darlehen abzulösen und Kreditraten zu optimieren wünschen sich sicher viele Immobilienbesitzer*innen, aber ob ein Umschuldungskredit sich lohnt, hängt auch von unterschiedlichen Faktoren ab. Das sind, neben einer zu zahlenden, oft hohen Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung der Laufzeit eines Kredits, den Ihr Kreditvertrag enthalten wird, u. a. folgende Punkte:

  • Die Restschuld Ihres Kredits, also wie viel Geld Sie der Bank noch schulden,
  • der restlichen Laufzeit Ihres Kredits bei Ihrer Bank und
  • dem Zinssatz der Raten, den Sie für Ihren aktuellen Kredit bei Ihrer Bank zahlen.

 

Einen Hauskredit umzuschulden, wie funktioniert das?

Viele Immobilienbesitzer*innen, die als Kreditnehmer*in natürlich die Vertragsunterlagen Ihrer Bank, die Summe der Restschuld, den Zinssatz und die monatlichen Raten sowie Zinsen Ihres Kredits kennen, wissen, dass man an eine bestehende Baufinanzierung gebunden ist. Aus der herauszukommen ist nicht unbedingt einfach. Eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung, d. h. die u. U. hohe Zahlung bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Kredit, ist bei einer Bank in den allermeisten Fällen nicht vorgesehen. Daher muss man in einem ersten Schritt herausfinden, wann die aktuelle Zinsbindung Ihres Darlehens endet, weil das der geeignete Termin ist, an dem Sie ohne Entschädigung umschulden bzw. eine möglichst günstige Anschlussfinanzierung vornehmen können.

Hier ist es wichtig zu beachten, dass spätestens drei Monate vor Ablauf des Kredits eine Kündigung an das Kreditinstitut geschickt werden muss. In diesem Schreiben teilen Sie auch den geplanten genauen Wechseltermin mit und schließen dann einen neuen Kredit Vertrag ab. Bei diesem Termin wird der alte Immobilienkredit automatisch durch die Summe aus dem neuen Immobilienkredit abgelöst. Grundsätzlich gilt bei allen Umschuldungskrediten, dass Sie günstige Zinsen für die Umschuldung nutzen sollten, desto niedriger werden die monatlichen Raten dann auch. Das ist allerdings eher in Niedrigzinszeiten gegeben, aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, nämlich einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abzuschließen.

 

Einen Hauskredit regulär zum Ablauf der Zinsbindung umschulden

Bei einem Hauskredit geht es häufig um größere Summen und demzufolge um eine große Verantwortung. Die Prof. Sallmon GmbH unterstützt & berät Sie kompetent und vertrauenswürdig in allen Fragen rund um Baufinanzierungen, zu Ihrem Immobilienkredit, zu einer Ablösung, zu niedrigeren bzw. finanzierbaren Raten und selbstverständlich auch in allen Fragen zu einer möglichen Umschuldung oder einer zu zahlenden Entschädigung an Ihr Kreditinstitut.

Ihre Verträge sind die Grundlage unserer Arbeit und werden sorgfältig von uns geprüft, um Ihnen zu einer finanziellen Entlastung und wenn möglich, zu einem größeren finanziellen Vorteil zu verhelfen. Wir verfügen dabei u. a. über erfahrene Mitarbeiter*innen mit entsprechender Fachkompetenz und einer angeschlossene fachspezifische Rechtsanwaltssozietät.

 

Wie ist die Vorgehensweise bei einer Hauskredit-Umschuldung?

  • Wir sehen anhand Ihrer Finanzierungsunterlagen, wann Ihre Sollzinsbindung abläuft. An diesem Zeitpunkt kommen Sie ohne Probleme aus Ihrem derzeitigen Darlehen und können ohne Kosten umschulden.
  • Optimalerweise sollte man sich allerdings schon 1- 2 Jahre mit einer Anschlussfinanzierung beschäftigen. Kommt eine Prolongation (der Verlängerung Ihrer bisherigen Baufinanzierung) bei Ihrem jetzigen Kreditinstitut infrage oder eher nicht?
  • Bei einer Umschuldung muss Ihrem Kreditinstitut spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung Bescheid gegeben und mitgeteilt werden, dass Sie nicht verlängern und wechseln wollen!
  • Wenn einem neuen Kreditinstitut das genaue Wechseldatum mitgeteilt worden ist, wird die Restschuld automatisch durch die Summe der neuen Finanzierung abgelöst.

 

Einen Hauskredit vor Ablauf der Zinsbindung umschulden

In diesem Fall wird es kniffliger. Die Vorgehensweise einer Umschuldung hängt davon ab, wie lange Ihre Zinsbindung Ihres Kredites bei Ihrer Bank bereits läuft. Bei einer geplanten Umschuldung Ihres Hauskredits ist Ihr Kreditinstitut nicht verpflichtet, Sie früher als vereinbart aus Ihrem Vertrag zu entlassen, außer Sie wollen Ihre Immobilie veräußern. Dann kann es Sie aus dem Vertrag entlassen, kann aber und wird sicher eine, u. U. sehr hohe, Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Länger als 10 Jahre: Sobald Ihre Zinsbindung die 10-Jahres-Frist überschritten hat, können Sie mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist ( § 489 BGB) kostenlos kündigen.

 

Warum einen Hauskredit umschulden?

Bei einer Umschuldung lösen Sie Ihr bestehendes Darlehen durch eine günstigere Variante ab. Wir erreichen das durch eine Optimierung Ihres Kredits! Das kann erreicht werden, indem der neue Vertrag eine längere Laufzeit hat und Sie so Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, selbst wenn Sie dabei höhere Zinsen zahlen. Gerade bei einer Finanzierung mit einer langen Laufzeit wie der eines Hauskredits, kann sich so eine Umschuldung bezahlt machen und letzten Endes die günstigere Variante sein.

Sollten Sie aber Probleme haben, wenn Ihnen durch finanzielle Schwierigkeiten sogar eine Zwangsversteigerung droht, bieten wir Ihnen als seit vielen Jahren tätige Expert*innen in allen Fragen rund um dieses Thema, unsere Unterstützung an! Neben unserer Fachkompetenz sind wir durch eine auf Zwangsversteigerung und Bankrecht spezialisierte Rechtsanwaltssozietät und der Zusammenarbeit mit einer Bank, die auch Zwangsversteigerungen finanziert, Ihre richtigen Ansprechpartner.

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