Abwehr der Zwangsversteigerung

Sowohl bei einer drohenden als auch bei einer bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hat der Betroffene in allen Stadien zahlreiche Mittel und Wege, die eigentliche Zwangsversteigerung noch zu verhindern.

Welche Maßnahmen können Betroffene im Zuge eines eingeleiteten oder drohenden Zwangsversteigerungsverfahrens ergreifen?

Sowohl bei einer drohenden als auch bei einer bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hat der Betroffene in allen Stadien zahlreiche Mittel und Wege, die eigentliche Zwangsversteigerung noch zu verhindern. Im Folgenden erklärt die Prof. Dr. Sallmon GmbH im Einzelnen, wann Betroffene welche Möglichkeiten haben, den Verlust der geliebten eigenen Immobilie noch abzuwenden.

Grundsätzlich sollte sich jeder, der von diesem Thema betroffen ist, vor Augen führen, dass es verschiedene Stadien sind, die letztlich zu einer Zwangsversteigerung führen. In jedem Stadium hat der betroffene Schuldner die Möglichkeit, die Zwangsversteigerung abzuwenden und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im Einzelnen nun wird auf den Seiten der Prof. Dr. Sallmon GmbH genau erklärt, wann welche Möglichkeiten offen stehen und in jedem Fall auch unbedingt ergriffen werden sollten. Bei direkten Fragen zu aktuellen Fällen und drohenden Versteigerungen steht die Prof. Dr. Sallmon GmbH ihren Kunden natürlich jederzeit sehr gerne auch direkt zur Verfügung.

Sicherlich ist es für den Schuldner in einer derartigen Situation immer sehr unangenehm, dennoch sollte sich jeder den Rat zu Herzen, diese Problematik offen zu kommunizieren, auch im Bereich der Familie sowie im engeren Freundes – oder Bekanntenkreis. Oftmals ergibt sich schon allein hieraus ein Lösungsansatz, der es in jedem Fall Wert ist, verfolgt zu werden.
Niemandem ist geholfen, die ganze Thematik totzuschweigen, bis das Kind dann buchstäblich in den Brunnen gefallen ist. Betroffene sollten daher in erster Linie einmal die Seiten der Prof. Dr. Sallmon GmbH eingehend studieren. Hier werden ihnen schon viele Wege aus der Misere hinaus aufgezeigt. Dennoch ist ein persönliches Gespräch mit den kompetenten Mitarbeitern der Prof. Dr. Sallmon GmbH nicht zu ersetzen. Hier können sich Betroffene in jedem Fall auch auf die absolute Diskretion verlassen. Für die eigene Immobilie zu kämpfen lohnt sich in jedem Fall immer, sei es in Form von Umschuldung oder einem Zwischenkredit oder aber auch einer anderen Lösung.

Wenn das Verfahren bereits eingeleitet wurde

Als von einer Zwangsversteigerung betroffener Schuldner hat man immer noch die Möglichkeit, die eigentliche Zwangsversteigerung abzuwenden. Hierzu stehen den Betroffenen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. In erster Linie jedoch sollten sich hier in dieser Situation die Schuldner mit den kompetenten Mitarbeitern der Prof. Dr. Sallmon GmbH zusammensetzen, sich hier Hilfe holen und versuchen, die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden.
Grundsätzlich ist es in dieser Zeit besonders wichtig, den engen Kontakt zum beitreibenden Gläubiger zu suchen. Allein dieser ist in der Lage, das Verfahren auszusetzen. Dies kann jedoch nur dann geschehen, wenn der Schuldner ihm glaubhaft darlegen kann, dass er eine Möglichkeit gefunden hat, die Rückstände zu begleichen oder aber eine Ratenzahlung über die Ausstände zu vereinbaren. In diesem Fall müsste natürlich gewährleistet sein, dass auch die laufenden Raten für die Hausfinanzierung gesichert wären.

Natürlich hat der betroffene Schuldner auch in dieser Phase noch die Möglichkeit, die Immobilie selber zu veräußern, muss sich hierüber jedoch in jedem Fall mit dem Gläubiger verständigen, da dieser sein Einverständnis geben muss. Ein Verkauf in Eigenregie ist jedoch nur solange möglich, bis der Versteigerungstermin angesetzt wurde. Steht dieser Termin erst einmal, kann die Immobilie nicht mehr veräußert werden. Wohl aber kann die Versteigerung noch direkt bis zu Beginn des eigentlichen Versteigerungstermins das Verfahren aussetzen, wenn er sich mit dem Schuldner einig geworden ist.

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